FAQ

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Pferde: Alle Haflinger und Edelbluthaflinger mit einer Zuchtbescheinigung einer anerkannten Züchtervereinigung – die Zuchtbescheinigung muss für alle Pferde in Kopie vorgelegt werden (auch für WBO-Wettbewerbe)!
Reiter: Stamm-Mitglieder der BRD sowie geladene Gäste aus dem Ausland mit Gastlizenz.

Kann ich mit einem Haflinger ohne Papiere auch starten?

Nein das ist nicht möglich. Für alle Pferde muss ein Abstammungsnachweis vorliegen (s.o.)

Gibt es eine Pferdebegrenzung pro Reiter?

Prinzipiell kann jeder Reiter beliebig viele Pferde starten, aber – „Pro Prüfung und Teilnehmer/in sind 2 Reiter/Gespanne erlaubt, außer es ist in den einzelnen Prüfungen explizit anders geregelt“ (betrifft Dressurreiterprüfungen, da ist gem. Besonderen Bestimmungen der LK Bayern nur 1 Pferd pro Teilnehmer erlaubt)“. Im Championat gilt „Die Teilnahme an den Championaten ist an der Meldestelle vor Beginn der ersten Prüfung bekanntzugeben (Details dazu in der Zeiteinteilung), jedes Pferd kann in verschiedenen Disziplinen an den Meisterschaften teilnehmen, jedoch in der Dressur und im Springen kann jedes Pferd mit demselben Reiter nur in einer Kategorie an der Meisterschaft teilnehmen; jeder Reiter kann pro Kategorie mit einem Pferd an der Meisterschaft teilnehmen“.

Ist Fahren eine Vollprüfung?

Die Fahrprüfungen werden in 3 Einzelprüfungen ausgeschrieben, die dann eine kombinierte Wertung haben; gem. LPO § 66 Nr. 4 darf jedes Pferd nun einmal in einer Geländefahrt starten und nach der Teilnahme an dieser darf an diesem Tag max. 1 weitere LP absolviert werden.

Wie sind die Pferde untergebracht?

Es wird ein Stallzelt aufgebaut. Die Gebühren werden in der Ausschreibung bekanntgegeben.

Kann ich eine Box auch nur für einen Tag oder ein paar Stunden bestellen?

Nein Boxen können immer nur für die Dauer des gesamten Turniers bestellt werden.

Was kostest das Futter vor Ort?

Der kleine Ballen Heu kostet € 3.00. Stroh kostet € 1.50.

Wie muss mein Pferd geimpft sein?

Bei der Impf-Pflicht für Turnierpferde kann leider keine Ausnahme gemacht werden. Die Verordnungen der FN können hier heruntergeladen werden: Hinweis zur Impfpflicht (PDF)